Verbindlich ist die eigene Gefährdungsbeurteilung. Die üblichen Intervalle aus Regelwerken sind Orientierung, keine Automatik.
Ratgeber Arbeitsschutz
Prüffristen im Kleinbetrieb: Leitern, Elektrogeräte und Feuerlöscher im Blick behalten.
Leiter, Bohrmaschine, Feuerlöscher, Verbandkasten: Fast jedes Arbeitsmittel im Betrieb muss regelmäßig geprüft werden, und der Betrieb muss das nachweisen können. In kleinen Betrieben tragen diese Fristen oft Zettellisten und das Gedächtnis des Chefs. Dieser Ratgeber erklärt, worum es geht, welche Orientierungswerte üblich sind und wie ein einfaches System aussieht, das im Alltag durchhält.
Für viele Prüfungen reicht eine Person im Betrieb mit passender Ausbildung und Erfahrung. Manche Prüfungen brauchen eine Fachfirma.
Gerät, Datum, Prüfer, Ergebnis: Was nicht festgehalten ist, gilt bei der nächsten Frage als nicht geprüft.
Warum das Thema jeden Betrieb betrifft
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel sicher sind und bleiben. Wie oft ein Arbeitsmittel geprüft wird, legt der Betrieb selbst in seiner Gefährdungsbeurteilung fest, abhängig von Einsatz, Beanspruchung und Herstellerangaben. Die Regelwerke der Unfallversicherungsträger nennen dafür Richtwerte, an denen sich die meisten Betriebe orientieren.
Praktisch heißt das: Es reicht nicht, dass die Leiter geprüft wurde. Der Betrieb muss sagen können, wann, von wem, mit welchem Ergebnis, und wann die nächste Prüfung fällig ist. Diese Fragen stellen die Berufsgenossenschaft, der Auftraggeber auf der Baustelle, die Versicherung nach einem Unfall und der Auditor beim Zertifizierungsaudit.
Übliche Orientierungswerte
Die folgenden Werte sind in der Praxis verbreitet und stammen aus den genannten Regelwerken. Sie ersetzen nicht die eigene Gefährdungsbeurteilung und keine fachliche Beratung; bei Abweichungen im Einsatz, etwa auf Baustellen, können kürzere Fristen angemessen sein.
- Leitern und Tritte: Sicht- und Funktionsprüfung durch eine befähigte Person, üblich jährlich; dazu die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung (DGUV Information 208-016).
- Ortsveränderliche elektrische Geräte: Prüfung nach DGUV Vorschrift 3; als Richtwerte gelten sechs Monate auf Baustellen und in Werkstätten, bis zu 24 Monate im Büro, abhängig von der Fehlerquote.
- Feuerlöscher: Instandhaltung durch eine Fachkraft in der Regel alle zwei Jahre (DIN 14406-4), dazu die regelmäßige Sichtkontrolle im Betrieb.
- Erste-Hilfe-Material: regelmäßige Kontrolle auf Vollständigkeit und Haltbarkeit nach DIN 13157 oder DIN 13169; viele Betriebe prüfen vierteljährlich.
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Prüfung durch einen Sachkundigen üblich jährlich, zusätzlich Sichtkontrolle vor jeder Benutzung.
- Lagerregale: Inspektion durch eine befähigte Person üblich jährlich (DIN EN 15635), dazu wöchentliche Sichtkontrolle auf Beschädigungen.
Hersteller können kürzere Intervalle vorgeben. Wer unsicher ist, spricht mit seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit oder seinem Unfallversicherungsträger; beide beraten Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenfrei.
Wer prüfen darf
Für die meisten Alltagsprüfungen genügt eine befähigte Person: jemand mit einer Berufsausbildung, Erfahrung mit dem Arbeitsmittel und Kenntnis der Prüfregeln. Im Handwerksbetrieb ist das oft der Meister oder ein erfahrener Geselle, der eine kurze Schulung besucht hat. Für elektrische Prüfungen braucht es eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit passendem Messgerät, für Feuerlöscher eine Fachkraft mit entsprechender Qualifikation.
Wichtig ist, dass der Betrieb festlegt, wer welche Prüfung durchführt, und dass diese Person auch wirklich weiß, worauf sie achten muss. Eine Checkliste je Prüfart hilft als Gedächtnisstütze, ersetzt aber nicht die Sachkunde.
Wie ein Nachweis aussehen sollte
Ein Prüfnachweis braucht keine Formvorschrift, aber fünf Angaben:
- Das Gerät, eindeutig erkennbar, etwa über eine Inventarnummer oder einen Aufkleber.
- Das Datum der Prüfung.
- Der Name der prüfenden Person.
- Das Ergebnis: in Ordnung, Mangel festgestellt, gesperrt.
- Bei Mängeln die Beschreibung, am besten mit Foto, und die Bestätigung der Reparatur.
Aus Datum und Intervall ergibt sich die nächste Fälligkeit. Genau daran scheitern Zettellisten: Die Prüfung wird eingetragen, die nächste Fälligkeit rechnet niemand aus, und die Leiter ist zwei Jahre später immer noch „geprüft“.
Ein einfaches System für den Alltag
- Inventar anlegen: Alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel einmal erfassen, mit Nummer, Standort und Prüfart. Das dauert bei zwanzig Geräten einen Nachmittag.
- Kennzeichnen: Jedes Gerät bekommt eine Nummer oder einen Aufkleber, damit die Prüfung eindeutig zugeordnet werden kann.
- Fälligkeitsliste führen: Eine Liste, sortiert nach nächster Fälligkeit, mit Ampel: überfällig, bald fällig, in Ordnung.
- Erinnerung einrichten: Ein fester Termin im Monat, an dem die Liste durchgesehen wird, oder eine automatische Erinnerung vor der Fälligkeit.
- Mängel sichtbar machen: Ein Gerät mit Mangel wird sichtbar gesperrt, damit es niemand benutzt, bis die Reparatur bestätigt ist.
Ob das System auf Papier, in einer Tabelle oder in einer App läuft, ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass es die nächste Fälligkeit von selbst ausrechnet und dass der Nachweis bei der nächsten Frage in einer Minute vorliegt.
Dieser Ratgeber gibt Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Prüfungen für welche Arbeitsmittel in welchem Abstand nötig sind, entscheidet der Betrieb auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen
Darf der Chef die Leitern selbst prüfen?
Wenn er die Voraussetzungen einer befähigten Person erfüllt, also Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der Prüfregeln, ja. Viele Unfallversicherungsträger bieten dafür kurze Schulungen an.
Reicht ein Prüfaufkleber auf dem Gerät als Nachweis?
Der Aufkleber zeigt, dass geprüft wurde, aber nicht von wem und mit welchem Ergebnis. Der eigentliche Nachweis ist die Dokumentation dahinter; der Aufkleber ist die Verknüpfung dazu.
Was passiert, wenn eine Frist überschritten ist?
Das Gerät sollte bis zur Prüfung nicht benutzt werden. Wichtig ist, die Prüfung zeitnah nachzuholen und den Vorgang zu dokumentieren, statt die Liste rückwirkend zu ergänzen.
Müssen private Geräte der Mitarbeiter geprüft werden?
Werden sie im Betrieb eingesetzt, sind sie Arbeitsmittel des Betriebs und fallen unter dieselben Regeln. Viele Betriebe schließen private Geräte deshalb aus.
Passendes Werkzeug: PrüfWächter
Der PrüfWächter setzt dieses System um: QR-Aufkleber aufs Gerät, Geräteakte mit Fälligkeitsampel, Prüfung per Handy mit Zeitstempel und Prüfername quittieren, Mängel mit Foto und Sperre, Erinnerung per E-Mail vor Fälligkeit und druckbares Protokoll als Nachweis.
Veröffentlicht am 15. September 2026. Dieser Ratgeber gibt Orientierung aus der Praxis und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.